Seit Januar 2024 gibt es den klassischen Kinderreisepass für Kinder nicht mehr, da dieser mit keinem integrierten Chip versehen war.
Die Folge: Eltern müssen für ihre Kinder einen Personalausweis beantragen, sofern sie innerhalb der EU einen Auslandsaufenthalt planen, außerhalb der EU ist, ist wie auch bei Erwachsenen, ein Reisepass notwendig.
Die Formalitäten für die Beantragung sind gleichgeblieben: Mit Geburtsurkunde und biometrisches Passfoto sowie Zustimmungserklärung und Anwesenheit des Kindes wird der Ausweis in den Wohnort-Einwohnermeldeämtern beantragt.
Da sich das Aussehen der Kinder logischerweise in den sechs Jahren der Ausweisgültigkeit verändert, rät das Innenministerium, auch vor Ablauf der Gültigkeit ggf. ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Stand Januar 2024 kostet ein Personalausweis 22,80 Euro, ein Reisepass 37,50 Euro bis zu einem Alter von 24 Jahren. Der Reisepass ab 24 Jahre wurde im Januar auf 70 Euro erhöht.
Fazit: Eine teure Angelegenheit.